Gesetzgebung Studentenjobs

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Gesetzgebung StudentenjobsAls Student hast du viele Vorteile gegenüber normalen Arbeitnehmern. Aber auch für Studierende gelten Gesetze. Die müssen natürlich beachtet werden.

Werden sie nicht eingehalten, drohen nicht nur dem Arbeitgeber deftige Strafen. Auch du musst dich auf Nachzahlungen einstellen, die ein ohnehin ständig durch Ebbe glänzendes Konto mächtig in die Miesen reißen können.

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Nur „ordentliche“ Studenten dürfen Vorteile nutzen

Wahrscheinlich kennst du ja deine Vorteile als Studierender, die dich bei den Arbeitgebern so beliebt machen: geringe bis gar keine Sozialabgaben wie Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder gesetzliche Unfallversicherung. Auch bei Zuschüssen für die Rente bist du ein Sonderfall.

Dazu musst du allerdings ein „ordentlicher“ Student sein. Klar, du musst einen Studentenausweis in der Tasche haben, bist also eingeschrieben und hast die Abschlussprüfungen noch nicht absolviert. „Ordentlich“ heißt aber auch, das Studium hat deutlich Vorrang vor dem Job. Das bedeutet:

  • In den Semesterferien ist alles erlaubt.
  • Während des Semesters sind max. 20 Arbeitsstunden in der Woche bzw. 26 Arbeitswochen pro Jahr genehmigt.
  • In der Tageszeit, in der keine Vorlesungen auf deinem Plan stehen, ist wieder alles erlaubt.

Mal ganz ehrlich, als seriöses Beraterportal muss Fixverdient.de diese Regelungen nennen. Aber wer will schon überprüfen, ob ihr während des Jobs nicht gerade euren „freien Tag“ im wöchentlichen Studienplan habt? Entsprechende Belege sind im Prüfungsfall aber sicherlich hilfreich.

Studentenjobs mit allen Arbeitnehmerrechten

Achtung!

Aber Achtung: All diese Vorzüge gibt es nicht, wenn du einen Minijob, ein befristetes Arbeitsverhältnis oder eines auf Probe eingehst.

Häufig stehen in Arbeitsverträgen für Studierende Begriffe wie „Aushilfsstudent“. Damit versuchen trickreiche Chefs eine Sonderstellung für diesen Job vorzugaukeln. Vor dem Gericht sind solche Formulierungen nichtig.

Richtig ist, wenn du Verträge bis zu 20 Wochenstunden abschließt, handelt es sich um sogenannte Teilzeitbeschäftigungen. Damit haben Studierende die gleichen Rechte wie ganz normale Arbeitnehmer. Das heißt, du hast Anspruch auf:

  • Kündigungsschutz
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Feiertagsvergütung
  • Ggf. Weihnachtsgeld
  • Bezahlten Urlaub

Mit Minijob 400 Euro netto hinzuverdienen

Die Vorzüge von Studentenjobs mit Arbeitsverträgen haben wir ja oben bereits beschrieben. Bei jedem Job muss eine Steuerkarte vorgelegt werden. Das heißt auch, hast du zwei solcher Jobs, benötigst du eine zweite Steuerkarte.

Wusstest du, dass…
…ein befristeter Studentenjob automatisch in ein festes Arbeitsverhältnis übergeht, wenn die Tätigkeit stillschweigend über die Frist weiterläuft? Dann hast du Anspruch auf alle Vorzüge eines regulären Arbeitsvertrags.

Darauf fallen zunächst höhere Abgaben an Vater Staat an. Die bekommst du aber mit der Einkommenssteuererklärung zurück. Zu dem leidigen Thema Steuern erfährst du in einem separaten Artikel mehr.

Bei 400-Euro-Jobs, auch Minijobs genannt, kassierst du den vollen Betrag. Es gilt also brutto gleich netto. 400 Euro kannst du übrigens neben deinem Studentenjob noch auf diese Weise hinzuverdienen.

Zu den Rechteeinschränkungen ist bereits alles gesagt. Welche finanziellen Vorteile ein Minijob hat, dazu mehr bei Fixverdient.de unter „Keinen Cent verschenken“.

Bei Nebenjobs, für die ein Gewerbe angemeldet werden muss, gelten für Studenten die gleichen Regeln wie für alle anderen. Es muss tatsächlich ein solches Gewerbe angemeldet werden. Sind die Einkünfte höher als die Steuerfreibetragsgrenze, will der Finanzminister auch seinen Teil abhaben.

Achtung Scheinselbstständigkeit!

Um Steuern zu sparen, versuchen viele Arbeitgeber, Studenten in eine Selbstständigkeit zu drängen. Der Chef spart, für dich ändert sich finanziell nichts. Aber: Du verlierst alle Rechte eines Arbeitnehmers. Tipp: Die Sozialversicherungsträger können prüfen, ob es sich wirklich um eine selbstständige Arbeit handelt.

In den Semesterferien kannst du auch eine kurzfristige Arbeit annehmen.

Der Vorteil: Sie ist komplett sozialversicherungsfrei. Die Einnahmen werden nicht mit denen aus anderen Jobs zusammengerechnet!

Einzige Bedingung: Diese Beschäftigung ist im Voraus auf max. 50 Tage oder zwei Monate im Jahr befristet. Du kannst mehrere kurzfristige Jobs annehmen, solange die Zeitgrenzen in der Summe nicht überschritten werden.


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