Nachbarschaftshilfe Schwarzarbeit

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Nachbarschaftshilfe SchwarzarbeitEs ist ein Thema, welches dir immer wieder begegnen wird, wenn du ein wirklich hilfsbereiter Mensch bist. Hier für Herrn Schmidt den Rasen mähen, für Frau Müller die Taschen vom Einkauf nach Hause tragen und für Kumpel Gerd mal wieder den Computer reparieren, da er ja ein DAU (dümmster anzunehmender User) ist und wieder versucht hat, das Mainboard zu reparieren. Nachbarschaftshilfe halt…

Dafür bekommst du von allen ein wenig Geld. Herr Schmidt legt wirklich großen Wert auf seinen Rasen und zahlt die für das wöchentliche Mähen 15 € pro Stunde. Auch hat er dich in der Nachbarschaft vermittelt und nun hast du sogar mehrere Gärten zu pflegen.

Frau Müller braucht nicht viel vom Einkauf und gibt dir 1 bis 2-mal im Monat 5 Euro und Gerd hat immer wieder mal Probleme so kommen in 3-4 Monaten auch um die 50 Euro zusammen. Das bisschen extra Geld nimmst du gerne mit, bis du eines Tages womöglich eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung im Briefkasten hast. Schwarzarbeit geht schneller als du vielleicht denkst.

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§ 8 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes klärt auf!

Wo sind nun also die Grenzen. Wann handelt es sich um eine Nachbarschaftshilfe und wann ist es eine Dienstleistung, für die eventuell Steuern gezahlt werden müssen? Um Nachbarschaftshilfe handelt es sich, wenn eine reine Hilfeleistung vorliegt. Hier ist es auch nicht illegal dafür ein paar Euro zu erhalten. Aber der Betrag muss angemessen zur Tätigkeit sein.

In unseren Beispielen ist die Hilfe für Frau Müller ganz klar eine Nachbarschaftshilfe, die nicht dazu dient, dass du wirklich Einkommen erzielst. Auch sind 5 Euro ein geringfügiger Betrag, der für das Tragen der Taschen angemessen ist.

Vorsicht: Schwarzarbeit auch bei Bezahlung in Naturalien!

Auch wenn du für deine Leistung kein Geld, sondern stattdessen „Naturalien“ erhältst, kann es sich um Schwarzarbeit handeln, wenn diese deutlich über dem Wert der Leistung liegen oder du diese für eine Tätigkeit von Dauer regelmäßig bekommst!

Anders sieht es mit Herrn Schmidt aus. Mit 15 Euro für die Stunde Rasen mähen, ist der Betrag schon nicht mehr angemessen. Nachdem du dann noch an andere Nachbarn vermittelst wurdest, handelt es sich ganz klar um eine steuerpflichtige Dienstleistung, die du dem Finanzamt melden musst!

Dein Kumpel Gerd zahlt dir ebenso 10-15 Euro, wenn du den Computer wieder auf Vordermann bringst. Da das aber eine aufwendige Tätigkeit ist und du dieses nur ab und an für ihn erledigst, handelt es sich hier wieder um Nachbarschaftshilfe!

Leistungen im Austausch: Auch eine Hilfe

Wusstest du, dass…
…es in vielen Städten inzwischen Tauschringe für Nachbarschaftshilfe gibt? Hier bekommst du Punkte, wenn du jemanden hilfst, und kannst diese im Gegenzug für Hilfe von anderen Personen eintauschen! Meist werden diese Tauschringe von Bürgerinitiativen in Leben gerufen.

Gering entlohnte Tätigkeiten, die von Freunden, Bekannten und Verwandten ausgeführt werden, gehören also zur Nachbarschaftshilfe. Das Gleiche gilt auch, wenn es Leistungen im Austausch sind.

Wenn dein Freund dir hilft, deine Wohnung zu tapezieren und du dafür seinen Computer reparierst ist dies ganz klar eine Nachbarschaftshilfe!

Wer macht sich strafbar?

Mitgefangen – mitgehangen, heißt es so schön. Sind wir einmal ehrlich: Meist wissen wir es sehr wohl, ob es sich bei unserer Tätigkeit um Schwarzarbeit oder Hilfeleistung handelt. Denn sobald wir die Absicht haben mit der Leistung Geld zu verdienen und es sich nicht mehr um eine Aufwandsentschädigung handelt, ist es Schwarzarbeit, wenn wir das nicht beim Finanzamt melden!

Strafbar machen sich in einem solchen Fall beide Parteien. Derjenige, der die Dienstleistung in Anspruch nimmt und derjenige, der diese ausführt. Und Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt! Die Strafen sind mit bis zu 100.000 Euro oder sogar Gefängnis drakonisch!

Wenn du dir einmal nicht sicher bist, dann rufe einfach beim Finanzamt an und frage nach – so bist du dann wirklich auf der sicheren Seite!


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