Minijobs Midijobs

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Minijobs MidijobsHartz IV – wohl kein Begriff aus der Arbeitswelt ist so negativ belastet, wieder das nach dem ehemaligen VW-Manager Peter Hartz benannte Kürzel. Doch die damit verbundenen Richtlinien für die Arbeitslosenregeln haben auch einige positive Veränderungen gebracht – im Bereich Nebenjobs. Midijobs und Minijobs bringen Arbeitnehmern (aber auch dem Boss) erhebliche finanzielle Vorteile.

Die Ersparnisse für Nebenjobber und Arbeitgeber liegen vor allem im Bereich der Lohnnebenkosten. Die Abzüge für Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung fallen erheblich niedriger aus oder entfallen sogar ganz. Vor allem die Arbeitnehmer profitieren davon, sodass die Bruttoverdienste häufig sogar netto ausgezahlt werden.

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Weitere Infos über Minijobs und Midijobs nur für dich

Unterschied Mini- und Midijob

Wusstest du, dass…
…du zu einem Minijob noch zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung annehmen darfst, ohne einen einzigen Cent Steuern und Sozialabgaben zu zahlen? Du kannst geringfügige Beschäftigungen somit mehrfach nutzen!

Der Unterschied dieser beiden Nebenjobvarianten definiert sich ganz einfach über die Verdienstgrenzen. Bei Minijobs liegt diese bei 400 Euro. Der Midijob, eigentlich existiert dieser Begriff in der offiziellen Sprachregelung der Arbeitsverwaltung gar nicht, erlaubt beim Verdienst eine „Gleitzone“ (so der Fachterminus) von 450,01 bis zu 850 Euro.

Wichtigster Unterschied für den Nebenjobber: Beim Minijob fallen für ihn überhaupt keine Abschläge vom Bruttolohn an. Beim Midijob steigen die Abzüge für die Lohnnebenkosten dem Gehalt entsprechend stetig an, bis sie bei 800 Euro dem Anteil eines Hauptberufs gleichgestellt werden.

Mit kurzfristigen Nebenjobs Geld nebenher verdienen

Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet. Dabei gibt es zwei Varianten. Eine kontinuierliche, monatliche Arbeit mit der entsprechenden Verdienstgrenze. Oder kurzfristige Nebenjobs, für es keine Verdienstgrenzen gibt. Für sie gelten besondere Regeln und sind sowohl für Arbeitgeber als auch für den Nebenjobber besonders lukrativ. Die Kriterien für kurzfristige Nebenjobs:

  • Arbeitsvertrag, der die zeitliche Begrenzung dokumentiert
  • Max. zwei Monate oder 50 Arbeitstage
  • Netto = brutto für den Nebenjobber
  • Arbeitgeber führt keine Sozialversicherungsbeiträge ab
  • Mehrere kurzfristige Beschäftigungen möglich, wenn die max. jährliche Arbeitsdauer von zwei Monaten eingehalten wird

Weiterführende Infos der Deutschen Rentenversicherung speziell auch für Arbeitslose (Sonderregelung bei kurzfristigen Minijobs!), Rentner und Studenten gibt es unter Deutsche-Rentenversicherung.de und Minijob-Zentrale.de.

Vor- und Nachteile eines kontinuierlichen Minijobs

Einen Minijob kann eigentlich jeder zusätzlich annehmen – auch Arbeitlose, Rentner sowie Schüler und Studenten. Kein Wunder also, dass bereits sechs Millionen Deutsche einer solchen gerinfügigen Beschäftigung nachgehen. Die Vorteile liegen auf der Hand, allerdings gibt es natürlich einige Nachteile:

Vorteile

  • Keine Abzüge für Sozialversicherungen
  • Keine Steuern – der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale
  • Rechte eines „regulären“ Arbeitsvertrages wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Mutterschafts- oder Kündigungsschutz usw.
  • Arbeitgeber zahlt (geringe) Beiträge in die Rentenversicherung

Nachteile

  • Keine Ansprüche bei Krankenversicherung (ab dem 43. Krankheitstag)
  • Sehr geringe Altersabsicherung (die Minijobber allerdings durch Zusatzzahlungen teilweise ausgleichen können)

Es sind mehrere Minijobs bis zur Gesamtverdienstgrenze von 400 Euro möglich. Wer allerdings einem Hauptberuf nachgeht, kann nur beim Ersten die Vorzüge des Minijobs genießen. Ab dem zweiten Minijob werden die Einnahmen dann wie ein regulärer Beruf behandelt.

Achtung Steuerfalle!

Verdienst du regelmäßig 400 Euro im Monat und erhältst zusätzlich noch Weihnachts- oder Urlaubsgeld (was dir als Minijobber durchaus zusteht) kommst über die Verdienstgrenze des Minijobs. Und dann musst du für die Tätigkeit auch Steuern zahlen.

Midijobs: die schleichende Erhöhung der Lohnnebenkosten

Nebenjobber, die nur einen Cent mehr als 400 Euro verdienen, verlieren all die Vorteile des Minijobs. Aber sie genießen natürlich auch die Vorteile, für ihre Zahlungen in die Sozialkassen, wenn sie beispielsweise erkranken.

Entsprechend des Bruttolohnanstiegs bis zu 800 Euro können die Sozialversicherungsbeiträge zwischen elf und 21 Prozent betragen. Midijobs zählen aber auch nicht die typischen Nebenjobs. Sie sollen laut Bundesregierung hauptsächlich zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen dienen.


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