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Fixverdient.de hat ja in der Rubrik „Schlau sparen“ in den Artikeln zum Wechsel des Stromanbieters auch schon mehrfach darauf hingewiesen: Erhöhen die Stromversorger ihre Preise deutlich, haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Die zum Jahreswechsel 2013 um 1,635 Ct/kWh (netto) merklich gestiegene EEG-Umlage haben viele Stromversorger für eine Strompreiserhöhung in dieser Höhe genutzt.

Mittlerweile häufen sich bei den Verbraucherzentralen Beschwerden von Verbrauchern, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollten. Manche Energieversorger lehnen die Kündigung mit der Begründung ab, man habe bei der reinen Weitergabe der EEG-Umlage kein Kündigungsrecht und müsse die Erhöhung hinnehmen.

Das ist nach Ansicht von Verbraucherschützern schlicht falsch. Deren Tipp: Verweigern die Stromanbieter eine Sonderkündigung, sollten Betroffene die Schlichtungsstelle Energie in Berlin einschalten.

Weiterlesen:

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/stromio

http://www.schlichtungsstelle-energie.de/


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