Krankenversicherung für Selbstständige

Teile den Artikel

Krankenversicherung für SelbstständigeIn den USA zündelt es seit Jahren als der politische Dauerbrenner. Bei uns ist sie eine Selbstverständlichkeit: die grundlegende Absicherung im Krankheitsfall. Während in den Staaten viele nicht zum Arzt gehen, weil sie es sich nicht leisten können, springt bei uns die Krankenkasse ein. Gut so, wirst du sagen. Doch damit das bei uns funktioniert, müssen wir auch etwas dafür zahlen.

Nur wenn solidarisch alle etwas in die Sozialkassen einzahlen, gibt es eben Hilfe im Krankheitsfall, Geld im Alter oder bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen einige Regeln eingehalten werden, die auch bei Nebenjobs zu beachten sind. Du solltest bedenken: Nur wer etwas gibt, kann auch etwas verlangen! Du solltest also abwägen, wann du vielleicht doch etwas einzahlst, wenn es auf freiwilliger Basis beruht. In vielen Fällen musst du es sogar. Sonst erwarten dich mögliche teure Nachzahlungen.

Fixverdient.de gibt dir hier die wichtigsten Tipps, insbesondere für die Krankenkasse, was du beim Nebenjob für welche Konstellation beachten musst. Am einfachsten ist es noch beim Minijob, dessen Vorzüge wir in einem eigenen Artikel beschrieben haben.

[sam id=6 codes=’false’]

Weitere Infos rund um deine Nebentätigkeit

Hauptberuf + im Nebenjob selbstständig

Wenn du einer regelmäßigen Arbeit nachgehst und dafür ohnehin die Abgaben in die Kranken, Pflege, Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlst, hast du ja schon genügend vorgesorgt. Dann sollten dir weitere Abzüge eigentlich erspart bleiben. Doch es gibt Ausnahmen, die du kennen solltest.

Lehrer, Erzieher und Hebammen zum Beispiel dürfen nur bis zu 400 Euro monatlich hinzuverdienen, wenn sie keine Sozialabgaben zahlen wollen. Stellst du in deinem Nebenjob als Chef einen Mitarbeiter ein, der bei dir mehr als 400 Euro verdient, wirst du wahrscheinlich zusätzlich in die Krankenkasse einzahlen müssen.

Zwei wichtige Grundregeln!

Erstens: Du darfst offiziell nur bis zu 18 Stunden in der Woche im Nebenjob arbeiten. Sonst erscheint das Nebeneinkommen nicht mehr als „untergeordnet“. Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn du mit dem Nebenjob mehr als rund 1.300 Euro im Monat verdienst. Zweitens: Du solltest deine Nebentätigkeit in jedem Fall bei der Krankenkasse anmelden – auch wenn du (wahrscheinlich) keine Beiträge abführen musst. Ansonsten können happige Rückforderungen fällig werden.

Minijob + Existenzgründung

Wusstest du, dass…
…du neben dem Hauptjob und bei einer selbstständigen Tätigkeit bis zu 400 Euro im Monat auch noch einen Minijob antreten kannst, ohne weitere Sozialabgaben zahlen zu müssen?

Gehst du nur einem Minijob nach, hast also kein geregeltes Haupteinkommen oder beziehst kein Arbeitslosengeld I oder II, und möchtest dazu eine selbstständige Existenz aufbauen, musst du dich dafür freiwillig Krankenversichern wie eben jeder Selbstständige auch.

Bei Selbstständigen geht die Krankenversicherung von einer Bemessungsgrenze von knapp 2.000 Euro aus. Als Existenzgründer liegt dein Einkommen wahrscheinlich am Anfang deutlich darunter. Dann kannst du niedriger eingestuft werden. Das musst du allerdings nachweisen.

Weitere Ausnahme: Du bist bei der Familienversicherung deines Lebenspartners mitversichert. Dazu erfährst du im nächsten Abschnitt mehr.

Nebenjob + mitversichertes Familienmitglied

Krankenversicherung Nebenjob

Unbedingt vor Antritt der Nebentätigkeit informieren!

Beispiel: Du bist als Hausfrau über die Krankenversicherung deines arbeitenden Ehemanns in der Krankenversicherung mitversichert. Dann darfst du monatlich einiges hinzuverdienen, ohne dich selbst versichern zu müssen. Im Moment liegt diese Grenze bei 375 Euro im Monat (Ausnahme Minijob: Da liegt die Grenze wie immer bei derzeit 400 Euro). Wie beim Minijob steigt die Begrenzung von Zeit zu Zeit.

Wichtig für Selbstständige, die in der Krankenkasse mitversichert sind: Es zählt dein Gewinn, also Einnahmen abzüglich aller Ausgaben. Liegt der über der Bemessungsgrenze von derzeit 375 Euro, musst du dich selbst Krankenversichern. Aber Achtung: Zu dem Freibetrag bis 375 Euro wird auch hinzugezählt, was du beispielsweise durch Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen erzielst.

Der Rat von Fixverdient.de: Du solltest dich vor Antritt eines Nebenjobs bei der Krankenkasse schlaumachen!

Elternzeit + Nebenjob

Bleiben Mutti oder Vati während der Elternzeit Zuhause, dürfen sie im Nebenjob ohne weitere Abzüge dazuverdienen. Schließlich zahlen sie während der Kinderpause weiter generell bei den Sozialversicherungen ein.

Eine (schwer nachzuweisende) wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden darf allerdings nicht überschritten werden. Aber: Generell lohnt sich der Nebenverdienst nicht großartig. Denn das Einkommen vom Nebenjob (selbst das eines Minijobs) wird auf das Elterngeld angerechnet. Konkretes Beispiel:

Nettogehalt Hauptberuf 1.500 €
Elterngeld (67% vom Nettogehalt) 1.005 €
Nebenjob 600 €

Berechnung neues Elterngeld

Hauptberuf netto minus Nebenjob 900 €
Davon 67% 603 €
Elterngeld + Nebenjob 1.203 €

Der eigentliche „Verdienst“ durch den Nebenjob liegt also bei gerade einmal 198 Euro im Monat. Und vielleicht muss davon auch noch ein Babysitter bezahlt werden.


Teile den Artikel