Teile den Artikel

Eltern Ausbildungskosten absetzenWenn unser Bundesfinanzminister mal ausnahmsweise Geld rausrücken statt kassieren soll, dann wird es meist kompliziert. Ist das Taktik, damit möglichst viele Berechtigte abgeschreckt werden? Du solltest hartnäckig sein. Und einen Pakt mit deinen Eltern schließen.

Du bist Student und hörst in der letzten Zeit immer häufiger das Adjektiv „ewiger“ vor deiner Ausbildungsbezeichnung? Du bist mit über 25 also ein „ewiger Student“? Dann kannst du gemeinsam mit deinen Eltern von Steuervorteilen profitieren, die dir so manche Arbeitsstunden im Nebenjob ersparen kann. Doch der Reihe nach. Denn wie gesagt, um an die Euro zu kommen, musst du den vollen Durchblick haben. Wie deine Eltern deine Ausbildungskosten absetzen, lernst du hier bei uns.

[sam id=6 codes=’false’]

Mehr über Studenten und Sparen

Auf dein Alter kommt es an

Tipp!
Wenn deine Eltern mit der Unterstützung deiner Ausbildung knauserig sind, erinnere sie doch einfach mal an das Kindergeld, das sie Monat für Monat für dich kassieren. Denn eines ist kristallklar: Grundsätzlich sind Eltern ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig und müssen die erste Ausbildung finanzieren. Auch dafür spendiert der Staat das Kindergeld.

Bis zu deinem 25. Geburtstag ist alles noch relativ einfach. Deine Eltern erhalten von Vater Staat nämlich Kindergeld. Das ist je nach Anzahl deiner Geschwister gestaffelt.

Doch zurück zum leidigen Thema „ewiger Student“. Denn damit kommt ein Steuerfachbegriff ins Spiel, der noch weniger Charme als die zuvor genannte Bezeichnung hat. Denn nach deinem 25. Geburtstag bist du eine „bedürftige Person“ – zumindest in der Sprache der Finanzbeamten.

Bei Kindern über 25 Geld mit Steuererklärung reinholen

So, du bist also tatsächlich über 25 und studierst noch. Dann können deine Eltern auf der Steuererklärung jedes Jahr für dich als Unterstützung „einer bedürftigen Person“ exakt 8004 Euro geltend machen.

Zahlen deine Erzeuger auch deine Kranken- und Pflegeversicherung, erhöht sich dieser Betrag entsprechend. Da sollte doch eigentlich das ständige Gezeter deiner Eltern über deine lange Studienzeit ein wenig milder ausfallen. Und wenn deine Eltern fair sind, geben sie die Ersparnis an dich weiter.

Achtung, eigenes Vermögen!

Du hast von einem Onkel ein nettes Sümmchen geerbt und über 15.500 Euro auf die hohe Kante gelegt? Dann wird die staatliche Unterstützung komplett gestrichen. Aber erstens, welcher Student hat schon ein solches Vermögen? Und zweitens, sollte das wirklich der Fall sein, fällt dir doch bestimmt eine vertrauenswürdige, verwandte Person ein, der du das Geld (steuerfrei) zukommen lassen kannst?

Eigener Verdienst schmälert Steuerersparnis

Wenn du lange studierst, hängt das ja häufig auch damit zusammen, dass du neben der Uni auch arbeitest. Dann solltest du als über 25-jähriger ganz genau rechnen. Denn mit jedem verdientem Euro verringert sich die Steuerersparnis deiner Eltern. Schon ab 620 Euro Jahreseinkommen kürzt der Bundesfinanzminister vom Höchstbetrag 8004 Euro so einiges zusammen. Ein Beispiel:

  • Du verdienst im Minijob 450 Euro im Monat, also 5.400 Euro im Jahr.
  • Davon sind 620 Euro Freibetrag – steuerlich relevant bleiben 4.780 Euro.
  • Deine Eltern können also statt 8.004 Euro nur noch 3.224 Euro geltend machen.

Wie viel das jetzt an Barem tatsächlich bedeutet, hängt von dem Einkommen deiner Eltern ab. Generell lohnt sich eine Rechnung, eventuell mit Hilfe eines Steuerfachmanns, ob du mehr Geld kassierst, wenn du weniger arbeitest. Irre, oder?

Weitere Steuertricks in Kürze

Wenn du an einer privaten Uni studierst, können 30% des Schulgeldes, maximal 5.000 Euro jährlich, steuerlich abgesetzt werden.

Deine Ausgaben für das Studium wie Bücher, Computer oder Fahrtkosten kannst du als Werbungskosten absetzen und sogar noch später mit dem ersten Einkommen nach der Uni-Zeit verrechnen lassen. Also alle Belege sammeln.

Wir von Fixverdient.de hören einen Artikel ja eigentlich stets ungern mit einer schlechten Nachricht auf. Diesmal müsst ihr da durch. Denn: Studiengebühren sind leider nicht steuerlich absetzbar. Aber, und hier ist doch noch ein kleiner Silberstreif am Artikelende, die meisten Bundesländer haben die Gebühren ja inzwischen wieder abgeschafft.


Teile den Artikel