Gesetzgebung Schülerjobs

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Gesetzgebung Schülerjobs„Booow“ – wir von Fixverdient.de hören euch beim Lesen der Überschrift so richtig aufstöhnen. Aber unsere Politiker haben sich nun einmal ein paar Vorschriften für Schüler- und Studentennebenjobs ausgedacht. Und wenn ihr trotz allem Widerwillens weiterlest, werdet ihr feststellen, dass ihr eine ganze Menge davon habt, zum Beispiel auch Urlaubsanspruch und weitere Vergünstigungen.

Und ganz nebenbei, die Arbeitgeber müssen sich an die geltenden Gesetze halten. Also: keine eingehaltenen Regeln – keinen Job. Deshalb solltet ihr eure Rechte auch kennen. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede für Schüler und Jugendliche, die nicht mehr zur Schule gehen. Das Bundesarbeitsministerium hat dazu eine anschauliche Broschüre herausgegeben.

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Mehr Beiträge über Schülerjobs bei uns

Schüler sollen in die Arbeitswelt hineinschnuppern

Wusstest du, dass…
…du garantiert keine Steuern von deinem ersten Geld zahlen musst, wenn es sich um einen Minijob oder eine Saisonarbeit handelt?

Ihr habt noch ein ganzes Arbeitsleben vor euch. Da kommt schon noch genug auf euch zu. Und eure körperliche Entwicklung ist, je nach Alter, noch längst nicht abgeschlossen. Deshalb haben die Regeln für einen Schülerjob hauptsächlich ein Ziel: Schutz vor Überforderung. Eure Eltern müssen in jedem Fall (schriftlich) zustimmen.

Unsere Volksvertreter unterscheiden beim Nebenjob zwischen Kinder (bis zum 15. Geburtstag) und Jugendliche (15 – 18 Jahre; wer noch zur Schule geht, wird beim Nebenjob wie ein Kind behandelt). Unter den folgenden Bedingungen dürft ihr dann ran, um neben der Schule das Taschengeld aufzubessern.

Kinderarbeit ist verboten!

Bist du Schüler oder vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher, haben wir eine auf den ersten Blick frustrierende Info: Arbeit ist für dich erstmal verboten! Aber die Werke von Politikern hießen ja nicht Gesetze, wenn es keine Ausnahmen gäbe. Und davon gibt es reichlich.

Die Ausnahmen von der Regel

Schülerjobs Gesetze

Worauf muss ich bei einem Schülerjob unbedingt achten?

Du bist über 13 Jahre alt? Dann darfst du mit leichter Arbeit etwas Geld verdienen. Dazu gehören zum Beispiel folgende Jobs: Zeitschriften oder Prospekte verteilen, Mithilfe in der Landwirtschaft oder Babysitten. Damit es auch eine „leichte“ Arbeit bleibt, darfst du höchstens zwei Stunden am Tag zwischen acht und 18 Uhr arbeiten. Vor und während der Schule musst du dich natürlich voll aufs Lernen konzentrieren – arbeiten ist also verboten.

Du bist über 15 Jahre alt und gehst noch zur Schule? Dann darfst du darüber hinaus in den Schulferien arbeiten. Allerdings kannst du dir nur vier Wochen im gesamten Jahr etwas hinzuverdienen. Weitere Regeln: Arbeitszeit maximal 40 Stunden in der Woche, acht Stunden am Tag. Das Wochenende und Feiertage sind bis auf einige Ausnahmen tabu.

Du bist über 16 Jahre alt und die Schule liegt schon hinter dir? Dann hast du schon ein paar Freiheiten mehr. Aber zu deinem eigenen Wohl gibt es weiterhin ein paar Einschränkungen. Arbeitszeit: von sechs bis 20 Uhr (Ausnahmen z. B. Gastronomie, Bäckereien), Fünftagewoche, 40 Stunden in der Woche maximal. Wenn du regelmäßig fünf Tage in der Woche arbeitest, hast du Anspruch auf Urlaub. Der liegt je nach Alter zwischen 21 und 25 Arbeitstagen.

Achtung Steuerfalle!

Prinzipiell kannst du im Ferienjob soviel verdienen, wie du für deine Arbeit kriegst. Erst ab einem Bruttoverdienst von 9.004 Euro fallen Steuern an. Und ganz wichtig: Verdienst du auch nur einen Euro mehr, verlieren deine Eltern den Anspruch auf das komplette Kindergeld.

Weitere gesetzliche Vorteile bei Jobs für Kinder und Jugendliche

  • Du bist auf dem Weg und während der Arbeit bei Unfällen versichert.
  • In den meisten Fällen wird von deinem Lohn nichts für die gesetzliche Vorsorge abgezogen.
  • Handelt es sich um Minijobs, fallen auch keinerlei Steuern an.

Und übrigens: Fixverdient.de stellt ja eine ganze Reihe an Nebenjobs vor, bei denen ein Gewerbe angemeldet werden muss – z. B. Dogsitter oder Internethandel. Da gelten für Schüler und Jugendliche die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Es muss ein Gewerbe angemeldet werden. Sind die Einkünfte höher als die Steuerfreibetragsgrenze, will der Finanzminister auch seinen Teil abhaben.


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