Teile den Artikel

RundfunkbeitragSeit ein paar Wochen läuft das aktuelle Semester. Kurz gesagt: Ihr seid langsam so richtig auf Lernmodus programmiert. Trotzdem solltest du nicht vergessen, an der einen oder anderen Stelle über unnötige Ausgaben nachzudenken. Und eine dieser unnötigen Ausgaben könnte der monatliche Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro sein.

Die GEZ ist tot, es lebe der Beitragsservice! Service, hört sich doch gleich viel freundlicher an als Einzugszentrale – diese Schnüffler, die ohnehin im Ruf standen, mehr von dir zu wissen als deine eigene Mutter. Aber mal ganz im Ernst: Auch der „liebe“ Beitragsservice will nur dein Bestes – nämlich dein Geld. Aber als Student kannst du den Gebühreneintreibern von ARD und ZDF ein Schnippchen schlagen – und zwar auf ganz unterschiedliche und vor allem legale Weise.

[sam id=6 codes=’false’]

Rundfunkbeitrag – Zahlung pro Wohnung, nicht pro Person

Tipp!
Wenn du als Student BAföG oder als Azubi BAB beziehst, musst du ohnehin keinen Rundfunkbeitrag bezahlen. Allerdings musst du dafür, natürlich, einen Antrag stellen. Wie das geht, erfährst du hier. Ach ja übrigens, was für junge Leute in der Ausbildung gilt, gilt auch für Menschen, die aus anderen Gründen nicht so viel Geld zu Verfügung haben. Empfänger von staatlichen Sozialleistungen, Bewohner von Pflegeheimen und Menschen mit erheblicher Behinderung sind von dem monatlichen Beitrag befreit.

Zunächst einmal auch von Fixverdient.de ein wenig Formalkram: Früher war es durchaus möglich, dass ihr in der Familie oder in einer WG für verschiedene Empfangsgeräte, zum Beispiel mehrere Fernseher und Computer, auch mehrfach zur Kasse gebeten wurdet. Damit ist jetzt Schluss. Ganz bildlich gesprochen: Alles was hinter einer Eingangstür steht, kostet zusammen einen Betrag von 17,98 Euro!

Und jetzt sehen wir euch so richtig grübeln. Ich wohne in einer WG, muss ich jetzt oder muss ich nicht? Zahle ich, wenn ich eine Studentenbude im Wohnheim habe, bei der ich Küche und Klo mit anderen teile? Zahlt jeder, jeweils meine Freundin und ich? Was ist, wenn ich BAföG kriege?

Die Formalien rund um den Rundfunkbeitrag

  • Jeder allein lebende Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr muss monatlich zahlen. Auch wenn er gar keinen Fernseher, Computer etc. sein Eigen nennt.
  • Gezahlt wird monatlich die Gebühr von 17,98 Euro.
  • Dazu muss sich jeder bei dem Beitragsservice anmelden bzw. bei Umzug ummelden.
  • Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Monat, in dem der Volljährige die eigene Wohnung bezieht.

Achtung!

Mit den beauftragten Schnüfflern von der GEZ müsst ihr wahrscheinlich nicht mehr rechnen. Aber: Der Beitragsservice bekommt seine Infos regelmäßig von den städtischen Meldestellen. Schummeln geht also nicht lange gut, Nachzahlungen sind leicht möglich und schließlich ist das Versäumen einer Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Geldbußen.

Tipps zum Sparen des Rundfunkbeitrags

In Ausbildung

Wenn du als junger Mensch in Ausbildung hinter, um im vorherigen Bild zu bleiben, der Eingangstür deiner Eltern wohnst, brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Du zahlst nichts!

Bezieher von BAföG oder BAB

Siehe Grüner Tipp-Kasten

Gemeinsame Wohnung

In der gemeinsamen Wohnung mit einem Partner zahlt nur einer der beiden. Seid ihr verheiratet oder wohnt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer von euch erhält staatliche Zuschüsse zur Ausbildung, braucht ihr beide nichts zu zahlen.

Wohngemeinschaft

In einer WG zahlt nur einer eurer Gruppe. Wenn alle BAföG erhalten, zahlt keiner. Ist allerdings nur einer dabei, der keinen Zuschuss kriegt, muss der leider zahlen. Sind es zwei, werden nur einmal knapp 18 Euro fällig.

Studentenwohnheim

Das ist schon ein wenig komplizierter. Da geht es echt, ganz typisch deutsch, nach den baulichen Gegebenheiten eures Domizils. Recht nett und ausführlich ist das erklärt bei Studis online. Hier das Extrakt von Fixverdient.de:

Bei einer abgeschlossenen Studentenwohnung müsst ihr zahlen wie bei einer ganz normalen Wohnung. Geht dein Zimmer im „Heim“ von einer gemeinsamen Eingangstür ab, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass nur einer von euch zahlen muss.

Wenn du jetzt unschlüssig bist, haben wir och einen Tipp für dich. Die Verbraucherzentrale NRW berät euch kostenlos zu diesem Thema und zwar telefonisch, per Mail oder Brief.

Und noch ein letzter, wichtiger Tipp: Solltest du zuvor alleine gewohnt und damit für TV und Radio gezahlt haben, und bist umgezogen, wohnst jetzt mit anderen zusammen, dann solltest du dich ganz schnell abmelden. Das spart immerhin fast 20 Euro im Monat.


Teile den Artikel