Nebenberuflich selbstständig Mehrwertsteuer

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Nebenberuflich selbstständig MehrwertsteuerGeniale Idee! Deine Idee! Damit willst du dich selbstständig machen und erst einmal ein wenig dazuverdienen – Zukunft offen. Doch ob das wirklich klappt? Hinter diesem Satz steht nicht nur ein Fragezeichen? Dann solltest du es einfach mal probieren. Mit deinem Hauptjob als finanzielle Sicherheit und einem selbstständigen Nebenjob.

Das hat viele Vorteile für dich. Du kannst erst einmal austesten, ob deine Idee tatsächlich bei deinen zukünftigen Kunden ankommt. Es ist quasi ein kostenloser Test, mal abgesehen von deiner eigenen Manpower. Du lernst schnell aus Fehlern, die du als Anfänger meist unwillkürlich machst.

Du kannst die geringen Einnahmen, die du mit den Nebeneinnahmen erzielst, als Polster zur Seite legen – für finanzielle Einbrüche oder als Startkapital, um ganz groß durchzustarten. Du hast ja den finanziellen Background deines eigentlichen Jobs. Aber selbst wenn du als Selbstständiger ohne Hauptjob ins kalte Haifischbecken springst, wirst du von den folgenden Tipps von Fixverdient.de nur profitieren.

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Mach dich schlau mit Fixverdient.de

Wusstest du, dass…
…dich die Anschaffung eines Computers für deinen selbstständigen Nebenjob nicht z. B. 500 Euro, sondern nur 405 Euro kostet, wenn du die Mehrwertsteuer richtig nutzt?

Kurzer Exkurs: Selbstständigkeit scheint zunächst etwas kompliziert! Aber wenn du es von Anfang richtig anstellst, sparst du viel Geld. Wir von Fixverdient.de schreiben hier nicht über alle legalen Steuertricks. Aber wir nennen euch die Wichtigsten. Da nicht alle in einen Artikel passen, findet ihr weitere wichtige Infos unter Freiberufler sparen Geld gegenüber Gewerbetreibenden.

Wenn du dann noch erfahren möchtest, wie du gerade in der Startphase deiner Selbstständigkeit im Nebenjob jede Menge Geld sparen kannst, dann bist du hier richtig.

Generell ist wichtig, dass ein Nebenjob als Selbstständiger neben deinem Hauptberuf nur dann als solcher anerkannt wird, wenn du nur bis zu 18 Stunden in der Woche dafür tätig wirst. Doch wer will zum Beispiel beim Nebenjob als eBay-Dealer feststellen, wie viel Zeit du wirklich investiert hast?

Umsatzsteuer – lästig, aber durchaus gewinnbringend

Nebenjob selbstständig Umsatzsteuer

Wie du die Mehrwertsteuer für dich nutzen kannst

Mehrwertsteuer – hast du dich auch schon mal gefragt, wem diese Steuer eigentlich mehr Wert bringt? Klare Antwort: dem Staat. Aber auch du kannst davon profitieren. Zum Beispiel bei jedem Block Papier, den du für deinen Nebenjob kaufst, zahlst du einen Betrag in die Kasse des Bundesfinanzministers – wenn du als Selbstständiger nicht mehrwertsteuerberechtigt bist.

Beispielrechnung: Papierkosten pro Paket fünf Euro brutto. 95 Cent kassiert der Staat an Mehrwertsteuer. Die Summe von 95 Cent, so gering sie auch auf Anhieb erscheinen mag, bekommst du zurück. Und das kann sich läppern. Wenn du selbstständig bist und deine Vorsteuerberechtigung beantragt hast.

(Mehrwert-)steuerrechtlicher Hintergrund

Warum solltest du den kleinen bürokratischen Aufwand für eine Mehrwertsteuer eigentlich nicht machen? Jeder Selbstständige kann viele der „Staatsbeträge“ auf seinem eigenen Konto verbuchen.

Die steuerrechtliche Regelung: Ab einem Umsatz von 17.500 Euro musst du eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Bringt dein selbstständiger Nebenjob weniger ein, kannst du eine steuerliche Erklärung abgeben.

Du solltest! Stelle deine Rechnungen an deine Kunden deshalb immer als Nettobetrag + MwSt. aus. Ganz wichtig deshalb: Immer nur Nettobeträge bei den Vertragsverhandlungen vereinbaren.

Betrüg dich nicht selbst!

Die Mehrwertsteuer ist ein sogenannter „durchfließender Posten“. Das heißt im Klartext: Deine Einnahmen der Vorsteuer musst du immer an den Staat weiterleiten. Und die Staatsdiener kennen keinen Spaß! Sie treiben das Geld rigoros ein. Das kann bis zur Insolvenz führen! Also: Immer rund 20 Prozent der Einnahmen gar nicht erst als persönlichen Gewinn verbuchen.

Ganz wichtig bei der Zusatzeinnahme mit der Mehrwertsteuer ist aber, und deshalb wiederholen wir das hier noch einmal: Du solltest mit deinen Kunden Nettopreise vereinbaren und dann die Umsatzsteuer draufschlagen. Dein Kunde dürfte eigentlich nichts dagegen einwenden. Denn die an dich gezahlte Mehrwertsteuer kann er ja auch wieder gegenüber dem Finanzamt geltend machen.


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