Teile den Artikel

Mehrere Minijobs erlaubtPaul hat einen ziemlich aktionsreichen Tag. Um vier Uhr morgens beginnt er seinem Hauptjob als Bäcker. Nach einer kurzen Pause am frühen Nachmittag begibt er sich in den nahe gelegenen Supermarkt, um dort drei bis vier Stunden am Tag die Waren einzuräumen.

Das ist aber längst noch nicht alles, was Paul so macht. Denn ein ehemaliger Studienkollege besitzt ebenso eine kleine Bäckerei. Gut für Paul, denn hier kann er abends von sieben bis zehn noch ein paar Stunden Feierabend-Brötchen für die Kunden backen und so noch einige Euro mehr verdienen.

Wusstest du, dass…
…du in einem Minijob auch einen Anspruch auf bezahlten Urlaub hast? Dein Urlaubsanspruch errechnet sich hier nicht aus der Anzahl der Arbeitsstunden, sondern auch aus der Anzahl der Arbeitstage.

Aber auch an den Wochenenden ist es für Paul nicht wirklich ruhig. Da er gerade für ein neues Auto spart, hat er den Nebenjob als Tankstellenhilfe angenommen, bei dem er am Wochenende an zwei Abenden die Nachtschicht übernimmt.

Paul ist nun zwar immer müde, doch er freut sich über die ständigen zusätzlichen Einnahmen in vierstelliger Höhe bis, ja bis ein guter Freund ihn fragt, ob er auch Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer auf seine Einnahmen zahlt? Und ob sein Chef ihn aus der Bäckerei wegen ständigen Verschlafens abmahnt? Nun fragt sich Paul: „Mehrere Minijobs gleichzeitig. Ist das eigentlich erlaubt?“

[sam id=6 codes=’false’]

Weitere Infos über Minijobs nur für dich

In der Freizeit kann jeder tun, was er oder sie möchte

Keine Panik, Paul. In der seiner Freizeit darf natürlich jeder das tun, war er möchte. Dazu zählt auch, einen Nebenjob anzunehmen. Selbst zwei oder drei Nebenjobs sind durchaus möglich. Doch wie bei allem im Leben, gibt es auch bei den Neben- oder Minijobs einige Regeln, die einzuhalten sind.

Der Hauptberuf darf unter dem Nebenjob nicht leiden

Bevor ein Nebenjob angetreten wird, sollte auf jeden Fall das Unternehmen informiert werden, bei welchem der Hauptbeschäftigung nachgegangen wird. Selbst ein Passus im Arbeitsvertrag, dass kein Minijob nebenbei ausgeübt werden darf, ist nur bindend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Hauptberuf darunter leidet. Im Falle von Paul kann der Chef auf die Kündigung des/der Nebenjobs bestehen, wenn Paul ständig verschläft.

Kein Job bei der Konkurrenz

Paul arbeitet als Bäcker und einer seiner Nebenjobs befindet sich ebenso in einer Bäckerei. Hier ist Vorsicht geboten, denn dies fällt unter das Wettbewerbsverbot und kann Paul unter Umständen nicht nur einen, sondern beide Jobs kosten. Übrigens ist es ebenso nicht erlaubt, zwei Nebenjobs bei ein und demselben Arbeitgeber zu haben.

Nicht mehr als 48 Arbeitsstunden pro Woche

Paul arbeitet sieben Stunden täglich in der Bäckerei von Montag bis Freitag, dazu dreimal die Woche im Supermarkt á vier Stunden. In der Bäckerei des Studienkollegen arbeitet Paul nochmal 15 Stunden die Woche und am Wochenende kommen nochmals 16 Stunden hinzu.

Alles in allem kommt Paul so auf 78 Arbeitsstunden in der Woche und hat selbst, wenn der Job bei Studienkollegen wegfällt (Wettbewerbsverbot), immer noch 63 Stunden auf seinem Konto. Das ist definitiv zu viel. Denn der Gesetzgeber schreibt im Arbeitsgesetz vor, dass keinesfalls mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden dürfen.

Das Geld darf Paul aber behalten?

Hier müssen wir unterscheiden. Paul hat einen Hauptberuf und mehrere Nebenjobs. Hätte er nur einen einzelnen Nebenjob und würde in diesem regelmäßig nicht mehr als die vom Gesetzgeber festgeschriebenen 450 € verdienen, würde Paul unter das Haushaltscheck-Verfahren fallen. Da Paul aber mehr als einen Nebenjob hat, fällt nur die erste Beschäftigung unter dieses Verfahren. Die anderen Minijobs werden dem Hauptberuf zugerechnet und sind damit sozialversicherungspflichtig.

Wenn jemand nur Minijobs ausübt und keiner Hauptbeschäftigung nachgeht, gilt die 450 € Regel. Es werden alle Verdienste aus den Minijobs addiert. Sind dies mehr als 450 €, ist der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig.

Wusstest du, dass…

…der Arbeitgeber deinen Minijob immer in der Minijob-Zentrale anmelden muss? Macht er dies nicht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Minijobs sind immer rentenversicherungspflichtig! Hier kann aber ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Eine Beratung durch den Rentenversicherungsträger ist aber im Vorfeld angebracht, um über die Vor- und Nachteile der Befreiung aufgeklärt zu sein. Auch unterliegen Minijobs immer der Lohnsteuerpflicht! Dieser pauschale Beitrag ist eine Arbeitgeberaufwendung.


Teile den Artikel