Wie verkaufe ich bei eBay

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Wie verkaufe ich bei eBayDie Aussage „Geschäft ist Geschäft“ von Heinrich Böll (*21. Dezember 1917 / † 16. Juli 1985) mag vielleicht zutreffend sein, wenn jemand ein überteuertes Souvenir auf einer Karibikinsel ersteht. Die Chancen es hier zurückzugeben, dürften gegen null tendieren. Im Falle von eBay-Verkäufen zählt dieses aber nicht. Weder für private Händler und schon erst recht nicht für die gewerblichen Verkäufer!

Als Pierre Omidyar am 3. September 1995 eBay unter dem Namen AuctionWeb in Kalifornien gründete, dachte wohl noch niemand an den weltweiten Erfolg der Handelsplattform. Nach und nach zog das Auktionshaus die Kunden an, die ursprünglich von Privatperson zu Privatperson, ähnlich wie auf einem historischen Trödelmarkt Waren verkauften.

Das änderte sich schnell und schon bald hielten kommerzielle Anbieter und große Unternehmen Einzug auf eBay, um ihre Handelswaren dort anzubieten. Weshalb das wichtig ist? Mit den Unternehmen und den kommerziellen Anbietern kam auch der Wettbewerb, der bei eBay in der heutigen Zeit unerbitterlich ist. Hier wird um jeden Cent gehandelt. Wenn ein Anbieter etwas billiger wird, zieht der nächste gleich mit.

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Fallen für eBay-Verkäufer: Privatpersonen werden reingezogen

Das ist natürlich schön für die Kunden, doch ein solch harter Wettbewerb birgt auch gefährliche Nebeneffekte. Denn die Unternehmer bekämpfen sich nicht nur beim Preis, sondern auch, wenn es um rechtliche Regelungen wie Gewährleistung und Garantien geht. So kam es, dass eBay nun nicht mehr nur ein Platz für gewerbliche und private Händler ist, sondern auch für Anwälte und Menschen, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben.

Unter dem Vorwand des geltenden Rechts werden nun sogar ganze Serien-Abmahnungen verschickt, nur weil ein privater eBay-Verkäufer einmal etwas mehr zum Verkauf eingestellt hat oder ein Foto von einer anderen Webseite genutzt hat, um sein Angebot zu komplettieren.

Die Top 3 Stolpersteine für eBay-Verkäufer

Urheberrecht

Ganz leicht und bequem hast du einfach per Copy-Paste ganze Texte oder auch Bilder von anderen Anbietern oder aus dem Netz für dein Angebot verwendet. Ganz leicht und bequem musst du jetzt aber auch damit rechnen, eine kostenpflichtige Abmahnung in deinem Briefkasten vorzufinden.

Denn wenn du vorher den Rechteinhaber nicht um Erlaubnis gefragt hast, verstößt du gegen das deutsche Urheberrecht. Im „Glücksfall“ wird dein Angebot gelöscht, im „Worst-Case-Szenario“ musst du Schadenersatz in Höhe mehrerer tausend Euro an den Rechteinhaber zahlen!

Achtung!

Wenn du denkst, dass du bessere Ergebnisse erzielst, wenn du einen Produktnamen änderst, wie beispielsweise „China-Smartphone“ in „iPhone-China-Smartphone“, verstößt du gegen Marken- bzw. als Privatverkäufer gegen das Urheberrecht und musst mit der Löschung des Angebots und einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen!

Fertige also am besten eigene Fotos deines Artikels an – das schafft zusätzlich auch Vertrauen beim potenziellen Käufer. Bei den Beschreibungen kannst du auf die Daten des Herstellers zurückgreifen. Aber auch hier solltest du eine eigene kurze Beschreibung erstellen.

Garantie und Gewährleistung

Tipp!
Als privater Verkäufer trägst du nicht das Versandrisiko. Sollte die Ware also beim Versand beschädigt werden oder verloren gehen, trägt der Käufer das Risiko! Das gilt aber natürlich nicht bei einer unzureichenden Verpackung.

Vielen privaten Anbietern ist der Unterschied zwischen einer Garantie, die nur gewerbliche Händler anbieten müssen, und der Gewährleistung, welche für alle Händler gilt nicht ganz klar.

Als privater Händler kannst du die Garantie (welche du gar nicht anbieten kannst und daher auch nicht erwähnen musst) mit etlichen Sätzen und Formulierungen ausschließen. Wenn du einen Mangel verschweigst oder deinen Artikel verkehrt beschrieben hast, bist du trotzdem haftbar!

Was du als privater Händler ausschließen solltest und auch kannst, ist die Gewährleistung! Die beträgt in der Regel zwei Jahre, in denen du zu Umtausch oder Reparatur verpflichtet bist.

Hier reichen kurz und knapp vier Worte in deinem Angebot, die dich davor schützen, nach fast zwei Jahren das alte Mobiltelefon reparieren oder zurücknehmen zu müssen: „Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“ Aber auch das schützt dich nicht vor verschwiegenen Mängeln oder einer falschen Beschreibung!

Gewerbe anmelden: Ja oder nein?

Immer wieder erhalten private Verkäufer Abmahnungen, die sie als gewerbliche Verkäufer anprangern, obwohl sie nur ihren Haushalt auflösen. Dagegen kannst du dich kaum wehren, denn hier gibt es keine eindeutigen Regelungen bis auf eine:

Sobald du mit der Absicht handelst, Gewinn zu erzielen, bist du ein gewerblicher Verkäufer! Das bedeutet also auch, wenn du billige Artikel auf dem Trödelmarkt erstehst und diese bei eBay weiterverkaufst, handelst du gewerblich.

Hier gibt es eigentlich nur einen Schutz. Wenn du damit rechnest als gewerblicher Verkäufer angesehen zu werden, dann melde dich einfach bei eBay als einer an. Denke aber bitte daran, dass du in einem solchen Fall auch die Garantie, Rücknahmen und Gewährleistungsfristen berücksichtigst!

Solltest du zu Unrecht eine Abmahnung hierzu erhalten, setze dich mit dem Abmahner in Verbindung und/oder schalte einen eigenen Rechtsanwalt ein.


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